Schweiz:

Licht- und Tachopflicht für eBikes

Ab 1. April 2022: Lichtpflicht in der Schweiz

Wer mit seinem eBike in der Schweiz unterwegs ist, muss ab 1. April 2022 auch tagsüber das Licht seines „Elektrovelos“ einschalten. Das hat der Bundesrat im vergangenen Dezember beschlossen.

Die Lichtplicht betrifft alle eBikes – ganz gleich, ob eCitybike oder eMountainbike. Ein spezielles Tagfahrlicht ist nicht nötig, das Einschalten der normalen Beleuchtung reicht aus. Das soll die Sichtbarkeit von eBikes im Straßenverkehr erhöhen und Unfälle vermeiden.

Ebenfalls künftig in der Schweiz ein Muss: der Tacho am eBike. Diese Vorschrift gilt jedoch erst ab April 2024 – und dann auch nur für Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind. So soll vor allem in Tempo 20- und 30-Zonen ein angemessenes Fahrverhalten erreicht werden.

Hier die wichtigsten Fragen zu den neuen Verkehrsregeln:

Lichtpflicht

Gilt die Lichtpflicht auch für eMountainbikes?
Ja, die Lichtplicht gilt in der Schweiz ab 1. April 2022 für alle eBikes – egal welcher Typ.

Brauche ich ein extra Tagfahrlicht an meinem eBike?
Nein, die normale Beleuchtung reicht aus – also ein weißes Vorder- und ein rotes Rücklicht.

Muss ich auch im Gelände das Licht einschalten?
Ja, wenn es sich um öffentliche Flächen handelt. Viele Waldwege und Trails sind öffentlich.

Ist eine bestimmte Lichtstärke vorgeschrieben?
Nein, das Tagfahrlicht muss aber 100 Meter weit sichtbar sein – und darf weder blenden noch blinken.

Kann ich ein Akku-Aufstecklicht benutzen?
Ja, auch abnehmbare Vorder- und Rückleuchten fürs eBike (z. B. mit Klickverschluss) sind erlaubt.

Tachopflicht

Gilt die Tachopflicht auch für mein altes Pedelec?
Ja, allerdings erst ab 1. April 2027. Nur neue Pedelecs müssen bereits ab 1. April 2024 einen Tacho haben.

Reicht das Display meines Pedelecs aus?
Ja, sofern es die Geschwindigkeit anzeigt. Ein speziell geeichter Tacho ist nicht vorgeschrieben.

Muss das Display mitten auf dem Lenker sein?
Nein, auch seitlich angebrachte Bord­computer mit Geschwindigkeitsanzeige sind erlaubt.

Wird zu schnelles eBiken in der Schweiz bestraft?
Ja, für zu schnelles Fahren (z. B. in einer Tempo20-Zone) droht eine Geldbuße von 30 Franken.