Don’t Drink and Ride!

Die Promille­grenzen für Fahrrad und eBike

Hintergrundbild, das einen eBiker mit seinem Pedelec im Großstadtverkehr zeigt

Don’t Drink and Ride!

Die Promille­grenzen für Fahrrad und eBike

Alkohol im Straßenverkehr: Promille­grenzen für Fahrrad und eBike

Beim Autofahren gilt: Wer fährt, trinkt nicht. Wer es doch tut, riskiert seinen Führerschein – und Schlimmeres. Aber wie ist die Rechtslage beim Fahrradfahren bezüglich Promille? Erfahre hier, ob du mit dem Pedelec eine andere Promillegrenze als auf dem Fahrrad einhalten musst.

eBikes – der Unterschied zwischen Pedelec und S-Pedelec

Pedelecs sind die mit Abstand am weitesten verbreiteten Fahrräder mit Elektromotor. Sprechen wir von eBikes, meinen wir in aller Regel Pedelecs. Beim Treten unterstützt die Bosch Drive Unit des Pedelecs bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern. Willst du schneller fahren, ist deine Muskelkraft gefragt. Pedelecs gelten rechtlich als Fahrräder. Du benötigst keinen Führerschein und es besteht keine Helmpflicht – was nicht bedeutet, dass du keinen Kopfschutz tragen solltest.

S-Pedelecs geben dir Unterstützung bis zu einem Tempo von 45 Stundenkilometern, sie gelten daher rechtlich als Kleinkrafträder. Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, einen Helm tragen und darfst mit einem S-Pedelec nicht auf dem Fahrradweg fahren. Vor allem benötigst du einen Führerschein mindestens der Klasse AM und einen Versicherungsschutz.

Promillegrenze für Fahrrad und eBike: Die Rechtslage

Bereits ab einer Blutalkohol-Konzentration von 0,3 Promille (in etwa eine 0,33-Liter-Flasche-Bier) müssen Radfahrer mit einer Strafe rechnen, wenn sie ein „alkoholtypisches Verhalten“ an den Tag legen und dadurch sogenannte „relative Fahruntüchtigkeit“ an den Tag legen. Gemeint ist zum Beispiel, dass sie Schlangenlinien fahren. In diesem Fall werden zudem regelmäßig zwei Punkte in der „Verkehrssünderkartei“ fällig.

Baust du alkoholbedingt einen Unfall, kannst du also bereits bei relativ geringen Promillewerten vor Gericht landen und musst zudem den von dir verursachten Schaden ersetzen.

Bist du auf dem Fahrrad mit 1,6 oder mehr Promille unterwegs, handelt es sich bei dir um „absolute Fahruntüchtigkeit; sie kann dich deinen Führerschein kosten – auch wenn du „nur“ mit dem Fahrrad unterwegs warst – und du bekommst drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Außerdem musst du mit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) rechnen – dem sogenannten Idiotentest. Besteht du ihn nicht, kann das Gericht sogar ein Radfahrverbot verhängen.

Für Krafträder – darunter Motorräder und S-Pedelecs – gelten die identischen Regelungen wie für Pkw. Konsequenzen drohen bei einer Gefährdung des Verkehrs und Unfällen bereits ab 0,3 Promille: Führerscheinentziehung, Geld- oder Freiheitsstrafe und die Eintragung von 3 Punkten in das Verkehrszentralregister. Ohne Verkehrsgefährdung, begehen Fahrer ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit und müssen ein Bußgeld von mindestens 500 Euro zahlen. Außerdem gibt es zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Bei Wiederholungstätern erhöhen sich jeweils die Sanktionen. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat; sie führt zur Entziehung des Führerscheins, Freiheits­- oder Geldstrafe und 3 Punkten.

Besser schieben

Auch wenn die Wahrscheinlichkeit geringer sein mag, dass du auf dem Fahrrad oder eBike in eine Polizeikontrolle gerätst: Das Risiko ist es nicht wert. Schon eine einzige Fahrt in betrunkenem Zustand kann drastische Folgen haben. Bosch eBike Systems setzt sich für verantwortungsvolles Fahren und Verhalten im Straßenverkehr ein. Unsere Empfehlung: Verzichte ganz auf alkoholische Getränke, wenn du mit dem Zweirad unterwegs bist.

Auswirkungen von Alkohol im Straßenverkehr

Alkohol beeinträchtigt deine Leistungsfähigkeit und erhöht deine Risikobereitschaft. Die Reaktionen verlangsamen sich, du siehst schlechter und schätzt Entfernungen falsch ein. Alkohol hat außerdem negative Auswirkungen auf Koordination, Feinmotorik und Gleichgewichtsgefühl.

Vorsicht am nächsten Morgen: Der Körper baut ungefähr 0,1 Promille pro Stunde ab. Hast du bis in die Nacht gefeiert und viel Alkohol konsumiert, kann es sein, dass du bis zum Nachmittag nicht fahrtüchtig bist. Baue dir einen zeitlichen Puffer ein oder steige auf öffentliche Verkehrsmittel um.