
§ Von eBike bis S-Pedelec
Was ist laut Gesetz eigentlich was?

Beim Pedelec, auch eBike genannt, handelt es sich um ein Fahrzeug, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Der Motor schaltet sich zu, sobald der Fahrer in die Pedale tritt und schaltet sich ab, sobald eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht ist.
S-Pedelec steht für „Speed-Pedelec“, also ein schnelles Pedelec. Der Motor unterstützt bis maximal 45 km/h. Fahrer von S-Pedelecs benötigen generell den Führerschein der Klasse AM oder der Pkw-Klasse B. Außerdem muss das S-Pedelec besitzen: ein beleuchtetes Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis, sowie Rückspiegel, Hupe und Seitenständer. Wichtig: Ersatzteile am S-Pedelec müssen den in der Betriebserlaubnis (BE) aufgeführten Teilen entsprechen.

§ Darf ich mit dem eBike auf dem Radweg fahren?

§ Wie ist das Thema Beleuchtung geregelt?


§ Was ist mit Handy und Musik am Ohr?

*Stand März 2018