Lassen sich Bosch Akkus öffnen und einzelne Zellen ersetzen?
Bosch eBike-Akkus dürfen keinesfalls geöffnet werden, auch nicht im Rahmen einer Reparatur durch Dritte. Ein Öffnen des Akkus bedeutet immer einen Eingriff in den von Bosch freigegebenen Zustand und birgt sicherheitsrelevante Risiken. Es besteht die Gefahr, dass der einmal geöffnete Bosch eBike-Akku infolge unsachgemäßer Reparatur (z. B. wegen gequetschter oder nicht korrekt verlegter Kabel, gelöster Komponenten oder qualitativ minderwertiger elektrischer Verbindungen) durch einen Kurzschluss in Brand geraten kann. Nach dem Öffnen kann zudem die Dichtheit des Gehäuses nicht mehr gewährleistet werden, sodass das Eindringen von Wasser oder Staub zu Schädigungen an der Elektronik (Batterie-Management-System) oder an den Zellen führen kann. Auch hier besteht die Gefahr, dass der Bosch eBike-Akku durch einen Kurzschluss in Brand geraten kann. Diese Gefahren bestehen bei Weiterverwendung eines einmal geöffneten eBike Akkus auch zu einem späteren Zeitpunkt. Generell müssen Akkus aus Sicherheitsgründen, um gewerblich transportiert werden zu dürfen, die Anforderungen nach EN50604-1 und UN-T 38.3 erfüllen. Der Prüfplan nach UN-T 38.3 beinhaltet verschiedene Sicherheitstests an einer vorgeschriebenen Anzahl von Akkus, bei denen die Prüflinge an ihre Belastungsgrenzen geführt werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Überlasttests, Schlagprüfungen, Kurzschlussprüfungen, Vibrationen, thermische Tests etc. Schon beim Tausch original verbauter Zellen gegen vermeintlich bauartgleiche Einzelzellen im Rahmen einer Reparatur wird in sicherheitsrelevante Baugruppen eingegriffen. Somit wären neue Prüfungen nach den o. g. Sicherheitstests notwendig, die jedoch an einem einzelnen reparierten Akku gar nicht durchführbar sind.
Du möchtest einen Bosch eBike-Akku kaufen und überprüfen, ob zu der entsprechenden Akku-Seriennummer Informationen vorliegen?
Dann findest du hier einen eBike-Akku-Check.
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